Öffentliche Abgabenmahnung | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

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Öffentliche Mahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verbandsgemeindekasse Nahe-Glan macht darauf aufmerksam, dass bis zum 15.03.2024 Steuern, Abgaben und Gebühren fällig waren.

Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der vorgenannten Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die offenen Beträge bis spätestens 31. März 2024 bei der Verbandsgemeindekasse Nahe-Glan unter Angabe der Bürger- bzw. Buchungsnummer auszugleichen.

Ab dem Folgetag werden die Rückstände im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens kostenpflichtig (d.h. mit Mahngebühren, Säumniszuschlägen usw.) zwangsweise eingezogen.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben.

Wir bitten Sie, den Zahlungstermin einzuhalten!

Verbandsgemeindekasse Nahe-Glan