Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verbandsgemeindekasse Nahe-Glan macht darauf aufmerksam, dass bis zum 15.08.2023 Steuern, Abgaben und Gebühren fällig waren.
Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der vorgenannten Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die offenen Beträge bis spätestens 31. August 2023 bei der Verbandsgemeindekasse Nahe-Glan unter Angabe der Bürger- bzw. Buchungsnummer auszugleichen.
Ab dem Folgetag werden die Rückstände im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens kostenpflichtig (d.h. mit Mahngebühren, Säumniszuschlägen usw.) zwangsweise eingezogen.
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben.
Wir bitten Sie, den Zahlungstermin einzuhalten!
Verbandsgemeindekasse Nahe-Glan