Straßensperrungen aus Anlass der Fastnachtsumzüge | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

Meisenheim:

Am Samstag, 01. März 2025 findet ab 14:11 Uhr der alljährliche Fastnachtsumzug in der Stadt Meisenheim statt. Hierzu wird der Altstadtbereich der Stadt Meisenheim für den gesamten Fahrzeugverkehr von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr voll gesperrt. Des Weiteren wird im gesamten Altstadtbereich ein Haltverbot angeordnet und die Hans-Franck-Straße ab der Einmündung zur Straße "An der Mälzerei" gesperrt, damit die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge zum Gesundheitszentrum Glantal gewährleistet bleibt. Besuchern des Krankenhauses sowie Anwohnern ist die Durchfahrt erlaubt. Bitte halten Sie sich an das angeordnete Haltverbot, damit Rettungsfahrzeuge im Ernstfall schnellstmöglich zum Einsatzort gelangen können. Besucher der Veranstaltung werden gebeten, die Parkplätze außerhalb des Altstadtbereichs zu nutzen.

Merxheim:

Am Fastnachtssonntag, 02. März 2025 findet ab 13:11 Uhr der Fastnachtsumzug in Merxheim statt. Bitte beachten sie zusätzlich zu der bestehenden Straßensperrung die örtlich angeordneten Haltverbote.

Bad Sobernheim:

Am Rosenmontag, 03. März 2025, sind in Bad Sobernheim von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr folgende Straßen gesperrt: Johannisplatz, Kuhweg, Monzinger Straße ab Einmündung Ringstraße, Meddersheimer Straße ab Einmündung Bahnstraße, Poststraße ab Kreisverkehrsplatz "Rewe/Rossmann", Kirchstraße, Pfaffenstraße, Marktplatz, Großstraße, Saarstraße, Herrenstraße, Obergasse und Wilhelmstraße. Die Verkehrsumleitung der L 232 erfolgt über die Ringstraße und Hüttenbergstraße. Für folgende Standorte ist ab 03. März 2025, 10:00 Uhr Haltverbot angeordnet: Parkplatz Igelsbachstraße gegenüber Hausnummer 13, Denkmalplatz, Marktplatz, Kirchstraße, Herrenstraße, Obergasse, Wilhelmstraße ab Einmündung Obergasse bis Einmündung Großstraße. Die Anlieger des jeweiligen Veranstaltungsraumes werden gebeten, für die Zeit des Fastnachtsumzuges, die Staße von parkenden Fahrzeugen freizuhalten, um eine ungehinderte Durchfahrt des Festzuges sowie Aufstellflächen für Einsatzkräfte zu gewährleisten.


Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Straßenverkehrsbehörde