Straßensperrungen aus Anlass der Fastnachtsumzüge | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

bürger & service

Straßensperrungen aus Anlass der Fastnachtsumzüge

Meisenheim:

Am Samstag, 10. Februar 2024 findet ab 14:11 Uhr der alljährliche Fastnachtsumzug in der Stadt Meisenheim statt. Hierzu wird der Altstadtbereich der Stadt Meisenheim für den gesamten Fahrzeugverkehr von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr voll gesperrt.

Des Weiteren wird im gesamten Altstadtbereich ein Haltverbot angeordnet und die Hans-Franck-Straße ab der Einmündung zur Straße „An der Mälzerei“ gesperrt, damit die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge zum Gesundheitszentrum Glantal gewährleistet bleibt. Besucher des Krankenhauses sowie Anwohner ist die Durchfahrt erlaubt. Bitte halten Sie sich an das angeordnete Haltverbot, damit Rettungsfahrzeuge im Ernstfall schnellstmöglich zum Einsatzort gelangen können.

Besucher der Veranstaltung werden gebeten, die Parkplätze außerhalb des Altstadtbereichs zu nutzen.

Merxheim:

Am Fastnachtssonntag, 11. Februar 2024 ist von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Ortsdurchfahrt Merxheim (L 232), Hauptstraße im Bereich Ortsmitte gesperrt. Während der Durchführung des Umzuges sind zusätzlich die Gemeindestraßen Rohrsborn, Nahestr., Bachstr., Braumbachsgasse und Großstr. gesperrt. In den Straßen Rohrsborn, Nahestr. und Großstr. ist ein Haltverbot angeordnet. Die Anlieger des Veranstaltungsraumes werden gebeten, für die Zeit des Fastnachtsumzuges, die Straße von parkenden Fahrzeugen freizuhalten, um eine ungehinderte Durchfahrt des Festzuges sowie Aufstellflächen für Einsatzkräfte zu gewährleisten.

Bad Sobernheim:

Am Rosenmontag, 12. Februar 2024, sind in Bad Sobernheim von 13.00 Uhr bis
15.00 Uhr folgende Straßen gesperrt: Johannisplatz, Kuhweg, Monzinger Straße ab Einmündung Ringstraße, Meddersheimer Straße ab Einmündung Bahnstraße, Poststraße ab Kreisverkehrsplatz „Rewe/Rossmann“, Kirchstraße, Pfaffenstraße, Marktplatz, Großstraße, Saarstraße, Herrenstraße, Obergasse und Wilhelmstraße.
Die Verkehrsumleitung der L 232 erfolgt über die Ringstraße und Hüttenbergstraße. Für folgende Standorte ist ab 12. Februar 2024, 10.00 Uhr Haltverbot angeordnet: Parkplatz Igelsbachstraße gegenüber Hausnummer 13, Denkmalplatz, Marktplatz, Kirchstraße, Herrenstraße, Obergasse, Wilhelmstraße ab Einmündung Obergasse bis Einmündung Großstraße.

Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Berücksichtigung und Verständnis gebeten.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan

Straßenverkehrsbehörde