Information der Ordnungsbehörde zu Verkaufsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen (Flohmärkte, Basare)
Aufgrund des Landesgesetzes über den Schutz von Sonn- und Feiertagen sind an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen. Hierunter fallen insbesondere Verkaufsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen (z.B. Flohmärkte, Basare).
Verstöße gegen dieses Gesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einer Geldbuße geahndet.
Für festgesetzte Märkte gelten gesonderte Vorgaben.
Verbandsgemeinde Nahe-Glan
-Ordnungsbehörde-