Zuständigkeiten für die Aufnahme Fundtieren | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

Bürger & Service

Zuständigkeiten für die Aufnahme Fundtieren

Zuständigkeiten für die Aufnahme und Unterbringung von Fundtieren

Hiermit weisen wir darauf hin, dass für den Bereich der Verbandsgemeinde Nahe-Glan aktuell das
Tierheim Oberstmuhl in Idar-Oberstein für die Aufnahme und Unterbringung von Fundtieren zuständig ist.

Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

Kontakt:

Tierheim  Oberstmuhl,
Hohlstr. 86, 55743
Idar-Oberstein
Tel. 06781-27223


Örtl. Ordnungsbehörde