Hinweis an alle Hundebesitzer
Zur Zeit gehen wieder einmal viele Klagen und Beschwerden von Spaziergängern, Eltern von Kleinkindern und Besitzern nicht eingezäunter Vorgärten über Verschmutzungen durch Hundekot ein.
Wir bitten daher nochmals alle Hundebesitzer, beim Spaziergang mit dem Hund eine Tüte mitzuführen und den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen.
Außerdem verweisen wir eindringlich auf die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der VG Nahe-Glan, wonach Hunde innerhalb der geschlossenen Ortslage in jedem Falle nur angeleint ausgeführt werden dürfen.
Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Anzeige bzw. der Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu rechnen.
Ordnungsverwaltung VG Nahe-Glan