Information zu Verkaufsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

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Information zu Verkaufsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen (Flohmärkte, Basare)

Aufgrund des Landesgesetzes über den Schutz von Sonn- und Feiertagen sind an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen.

Hierunter fallen insbesondere Verkaufsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen (z.B. Flohmärkte, Basare).

Verstöße gegen dieses Gesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einer Geldbuße geahndet.

Für festgesetzte Märkte (Bsp.: verkaufsoffene Sonntage) gelten gesonderte Vorgaben.

 

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-Ordnungsbehörde