Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2025 kann gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung durch die Einwohner während der allgemeinen Öffnungszeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, Meisenheim, Zimmer 22, eingesehen werden. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen hier zur Einsichtnahme bereit.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, 55590 Meisenheim, durch die Einwohner schriftlich eingereicht werden.
Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung die während dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung behandeln und darüber entscheiden.