Zuständigkeit für Fundtiere | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

Bürger & Service

Geänderte Zuständigkeit bei Fundtieren ab 2025

Hiermit wird darauf hingewiesen, dass seit dem 01.01.2025 für den Bereich der Verbandsgemeinde Nahe-Glan der Tierschutzverein Kirn und Umgebung e.V. für die Aufnahme und Unterbringung von Fundtieren zuständig ist.

Kontaktdaten: Tierschutzverein Kirn und Umgebung e.V., Binger Landstr. 103-105, 55606 Kirn. Tel. 06752-71818, E-Mail: tierheimkirn@t-online.de

Wir bitten die Finder demzufolge auch bei augenscheinlich kranken und verletzten Tieren sich zunächst an den Tierschutzverein zu wenden.

 Weitere Infos:

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Örtl. Ordnungsbehörde

VG Nahe-Glan