Symbolbild zum Thema Klimaschutz, eine Hand  überreicht die Erdkugel einer anderen

Kommunale Förderprogramme

Kommunale Förderprogramme

Förderung von Balkonkraftwerken

Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan fördert die Anschaffung und Installation von Balkonkraftwerken mit einem Zuschuss von 100,00 € je Haushalt bzw. Wohneinheit. Eine zusätzliche Förderung vom Kreis wird es nicht geben.

Dies gilt für Balkonkraftwerke mit einer Gesamtmodulleistung von mindestens 600 W und einer maximalen Wechselrichterabgabeleistung von 800 W die nach dem 23.05.2024 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden. Die Montage der Geräte ist einfach und kann grundsätzlich vom Eigentümer selbst vorgenommen werden.

Förderanträge können vorzugsweise per E-Mail an pv@vg-nahe-glan.de oder alternativ schriftlich an

Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Klimaschutzmanagement
Marktplatz 11
55566 Bad Sobernheim

eingereicht werden.

Nähere Informationen können der Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken entnommen werden. Es werden ausschließlich vollständige Antragsformulare bearbeitet und für die Förderung beachtet.

FAQs VG Nahe-Glan

Hintergrund

Die Bundesregierung hat das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 im Klimaschutzgesetz verankert. Darüber hinaus will die Landesregierung das Land Rheinland-Pfalz zwischen 2035 und 2040 klimaneutral machen. Damit die Klimaschutzziele erreicht werden können, muss der photovoltaischer Zubau deutlich beschleunigt werden. Um den Klimaschutzzielen auch auf kommunaler Ebene Rechnung zu tragen und einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, stellt die Verbandsgemeinde eine Förderung von Balkonkraftwerken auf.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Sogenannte „Balkonkraftwerke“ sind kleine Photovoltaikanlagen – meist ein oder zwei Solarmodule und ein Wechselrichter - die auf Balkonen, Terrassen oder Flachdächern installiert werden können, um Strom aus Solarenergie zu erzeugen. Sie sind eine einfache und erschwingliche Möglichkeit, um umweltfreundliche Energie direkt zu Hause zu erzeugen. Balkonkraftwerke stellen im Gegensatz zu klassischen Photovoltaikanlagen auch für Mietende eine gute Möglichkeit dar, eigenen Strom zu produzieren.

Dazu werden ein oder zwei Solarmodule (mit einer Leistung von jeweils ca. 400 Watt) an einen Wechselrichter angeschlossen. Dieser Wechselrichter darf aktuell nicht mehr als 800 Watt Leistung abgeben, um über eine normale Steckdose mit dem Stromkreis des Hauses verbunden zu werden und so den Strom einzuspeisen. Der Wechselrichter erzeugt aus der Gleichspannung in den Solarmodulen nutzbare Wechselspannung. Die Leistung der Solarmodule, die an sonnigen Tagen 800 Watt auch übersteigen kann, wird also entsprechend durch den Wechselrichter auf maximal 800 Watt begrenzt.

Balkonkraftwerke sind in der Regel so konstruiert, dass sie leicht und einfach auf dem Balkon oder der Terrasse eines Gebäudes befestigt werden können. Die genaue Art der Befestigung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe und dem Gewicht der Anlage sowie der Art des Balkons oder der Terrasse. Zudem gibt es viele unterschiedliche Anbieter.

Grundsätzlich sind für die Installation eines Balkonkraftwerks aber einige Vorgaben zu beachten:

  1. Informieren Sie ihren Vermieter und/ oder die Eigentümergemeinschaft im Vorfeld über die Absicht, ein Balkonkraftwerk zu installieren.
  2. Stromzähler prüfen. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.
  3. Balkonkraftwerk registrieren. Beim der Bundesnetzagentur müssen kleine PV-Anlagen registriert werden. Dies geht ganz einfach und schnell unter www.marktstammdatenregister.de

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