Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung ist ein Thema, das derzeit viele Menschen beschäftigt. Daher ist dieses Thema auch in der Verbandsgemeinde Nahe-Glan sehr aktuell.
Die Kommunale Wärmeplanung ist das zentrale Koordinierungsinstrument einer Kommune, um den Wärmesektor klimaneutral zu gestalten und maßgeblich zur Versorgungssicherheit und zur Unabhängigkeit vom Import fossiler Energieträger beizutragen. Durch das Gesetz für die Kommunale Wärmeplanung sind die Länder bundesgesetzlich dazu verpflichtet, eine Wärmeplanung in allen ihren Kommunen durchzuführen. Diese Aufgabe geben die Länder zur Durchführung direkt an ihre Kommunen weiter. Ziel des Ganzen ist ein rechtlich verbindlicher Wärmeplan.
Für die Erreichung der Klimaschutzziele ist der Wärmesektor von essentieller Bedeutung – aktuell liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien bei nur 10 %, somit werden 90 % der Wärme durch fossile Energieträger bereitgestellt (Stand 2019). Das Land Rheinland-Pfalz hat sich zur Aufgabe gemacht, eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung in allen Kommunen bis zum Jahr 2050 zu erreichen.
Bei der kommunalen Wärmeplanung werden basierend auf einer Potenzialanalyse Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung aussehen kann und soll – stets unter Betrachtung der Versorgungskosten. Diese Ergebnisse münden in einem Maßnahmenkatalog, der zugleich auch mit einem Zeitplan entwickelt wird. Außerdem werden Fokusgebiete priorisiert. Wenn die Maßnahmen und der Zeitplan festgelegt wurden, ist eine Verstetigung und das Controlling von großer Bedeutung. Ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung ist das miteinbeziehen von Akteuren aus den verschiedensten Bereichen. Hierzu zählen neben der Industrie mit Ihren Abwärmepotenzialen insbesondere die Bürgerinnen und Bürger als Wärmenutzer. Die Verbandsgemeinde startete daher bereits mit einer Informationsveranstaltung zur Thematik:
Kommunale Wärmeplanung ist ein Thema, das derzeit viele Menschen beschäftigt. Daher ist dieses Thema auch in der Verbandsgemeinde Nahe-Glan sehr aktuell.
Die Kommunale Wärmeplanung ist das zentrale Koordinierungsinstrument einer Kommune, um den Wärmesektor klimaneutral zu gestalten und maßgeblich zur Versorgungssicherheit und zur Unabhängigkeit vom Import fossiler Energieträger beizutragen. Durch das Gesetz für die Kommunale Wärmeplanung sind die Länder bundesgesetzlich dazu verpflichtet, eine Wärmeplanung in allen ihren Kommunen durchzuführen. Diese Aufgabe geben die Länder zur Durchführung direkt an ihre Kommunen weiter. Ziel des Ganzen ist ein rechtlich verbindlicher Wärmeplan.
Für die Erreichung der Klimaschutzziele ist der Wärmesektor von essentieller Bedeutung – aktuell liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien bei nur 10 %, somit werden 90 % der Wärme durch fossile Energieträger bereitgestellt (Stand 2019). Das Land Rheinland-Pfalz hat sich zur Aufgabe gemacht, eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung in allen Kommunen bis zum Jahr 2050 zu erreichen.
Bei der kommunalen Wärmeplanung werden basierend auf einer Potenzialanalyse Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung aussehen kann und soll – stets unter Betrachtung der Versorgungskosten. Diese Ergebnisse münden in einem Maßnahmenkatalog, der zugleich auch mit einem Zeitplan entwickelt wird. Außerdem werden Fokusgebiete priorisiert. Wenn die Maßnahmen und der Zeitplan festgelegt wurden, ist eine Verstetigung und das Controlling von großer Bedeutung. Ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung ist das miteinbeziehen von Akteuren aus den verschiedensten Bereichen. Hierzu zählen neben der Industrie mit Ihren Abwärmepotenzialen insbesondere die Bürgerinnen und Bürger als Wärmenutzer. Die Verbandsgemeinde startete daher bereits mit einer Informationsveranstaltung zur Thematik: Berichterstattung und Präsentationen Bürgerinformationsveranstaltung
Die Kommunen werden bei der Planerstellung durch externe Dienstleister unterstützt – hierzu hat die Verbandsgemeinde Nahe-Glan im Sommer 2023 einen Förderung beantragt. Nach Bewilligung ist mit einem Zuschuss von 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben zu rechnen.
Die Kommunen werden bei der Planerstellung durch externe Dienstleister unterstützt – hierzu hat die Verbandsgemeinde Nahe-Glan im Sommer 2023 einen Förderung beantragt. Nach Bewilligung ist mit einem Zuschuss von 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben zu rechnen.