Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern. Sein Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt oder zerstört und dass sie dauerhaft gesichert werden.
Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmälern notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.
Die Information über die Denkmaleigenschaft eines Objektes oder Anwesens erfolgt nach dem neuen Recht (Denkmalschutzgesetz -DSchG) in Gestalt einer von der Denkmalfachbehörde erarbeiteten Denkmalliste.
Die Denkmalliste finden Sie auf der Internetseite der
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz.
Zuschüsse
Sie möchten Er- oder Unterhaltungsmaßnahmen an Ihrem Kulturdenkmal ausführen? Dann besteht die Möglichkeit, Zuschüsse aus Mitteln zur Erhaltung nichtstaatlicher Kulturdenkmäler zu beantragen.
Die Höhe der Zuschüsse hängt von den zuwendungsfähigen Kosten, der Bedeutung des Objektes und der denkmalpflegerischen Notwendigkeit ab.
Haben Sie Fragen hierzu oder beabsichtigen Sie eine bauliche Maßnahme, wenden Sie sich gerne an uns oder am besten unmittelbar an die untere Denkmalschutzbehörde bei der
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671/803-0
Fax: 0671/803-1249
https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-6-bauen-und-umwelt/bauen-und-wohnen/denkmalpflege/