Behinderung | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

Behinderung

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    143.jpg

    Umfangreiche Informationen erhalten Sie unmittelbar im Informationssystem des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)


    Der Behindertenbeauftragte informiert über Barrieren im Internet


    Unter www.behindertenbeauftragter.rlp.de bietet der Landesbeauftragte für behinderte Menschen spezielle Informationen über "Barrieren im Internet" an. Interessierte mit der Erstellung von Internetseiten befasste Nutzerinnen und Nutzer erhalten hier gezielte Informationen und Hilfestellungen zur barrierefreien Gestaltung von Internetauftritten mit Links zu Prüf- und Zertifizierungsangeboten. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit wurde damit den Vorgaben des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen.


    Insgesamt hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit seine Internetauftritte völlig überarbeitet und noch serviceorientierter gestaltet. Dabei wurden auch die Aktualität und die Barrierefreiheit weiter erhöht.


    Das Aktuellste aus dem Ministerium erscheint gleich auf den ersten Blick: Die jeweils neusten Pressemeldungen werden jetzt direkt auf der Startseite angezeigt ebenso Ankündigungen zu Veranstaltungen oder Kampagnen. Von allen Seiten kommt man über die Navigation zum zentralen Serviceangebot, der Online-Suche Rheinland-Pfalz, mit der Bürgerinnen und Bürger landesweit nach über 40 verschiedenen Einrichtungsarten im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums suchen können, von Krankenhäusern, Selbsthilfegruppen oder Suchtberatungsstellen über Werkstätten für behinderte Menschen bis hin zu Heimen der Altenhilfe.


    Das Angebot des Ministeriums und des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen ist unter der Adresse www.msagd.rlp.de und www.behindertenbeauftragter.rlp.de zu finden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Für diese allgemeine soziale Aufgabe sind vielerlei Behörden und Institutionen zuständig.
    Unter Umständen finden Sie weitergehende Informationen im Internetangebot der betreffenden Gemeinde/Stadt. (Diese können Sie oben auswählen)

    • Vor Ort können Sie sich an das Sozialamt Ihrer Verwaltung oder das Sozialamt des Landkreises wenden.
    • Daneben sind regional verschiedene Caritative oder kirchliche Institutionen aktiv.
    • Allgemeine Informationen zur Integration von Behinderten erhalten Sie von der Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
    • Weitere Institutionen:






Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende