Fischereischein Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nahe-GlanGebühren:
Fischereischein Erwachsene für 1 Jahr 12,00 Euro
Fischereischein Erwachsene für 5 Jahre 41,00 Euro
Jugendfischereischein (1 Jahr) 5,60 Euro
Voraussetzung für die Erlangung eines Fischereischeines in Rheinland-Pfalz:
- Vollendung des 13. Lebensjahres
- Teilnahme an einem mind. 35-stündigen Vorbereitungskurs
- staatl. Fischerprüfung vor dem Prüfungsausschuss
Die Ausstellung oder Verlängerung eines Erwachsenen Fischereischeines ist jeweils für 1 oder 5 Jahre möglich.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis
- Passbild
- Prüfungszeugnis
Hinweis:
Die Verlängerung eines Fischereischeines aus einem anderen Bundesland ist nicht möglich, hier muss eine Erstausstellung erfolgen!
Jugendfischereischeine erhalten Personen, die das 7. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese dürfen die Fischerei nur ausüben, wenn sie in Begleitung von Fischereischein-Inhabern sind.
Informationen erhalten Sie zusätzlich unter folgendem Link:
https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-6-bauen-und-umwelt/fischerei/
Rechtsgrundlage:
Landesfischereigesetz (LFischG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage