Stundung von Forderungen | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

Stundung von Forderungen

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Für die Stundung kommunaler Forderungen wenden sie sich bitte unmittelbar an die Stadt- / Gemeindekasse der zuständigen Körperschaft.


    Für die Gewährung einer Stundung ist ein förmlicher Antrag erforderlich.

    Dieser wird von vielen Kommunen, die das rlpDirekt-Formularsystem nutzen als Online-Formular angeboten. Wechseln Sie dazu zunächst auf die gewünschte Kommune (Regionalisierung) und wählen dann den Menüpunkt "Formulare" aus

  • Anträge / Formulare