Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nahe-Glan

    Hiermit weisen wir darauf hin, dass für den Bereich der Verbandsgemeinde Nahe-Glan aktuell das
    Tierheim Oberstmuhl in Idar-Oberstein für die Aufnahme und Unterbringung von Fundtieren zuständig ist. 

    Kontakt:

    Tierheim  Oberstmuhl,
    Hohlstr. 86, 55743
    Idar-Oberstein
    Tel. 06781-27223

  • Verfahrensablauf

    Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

    Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.