Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.