Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Mitzubringen sind:

    • Bestätigung des Wohnungsgebers
    • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
    • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
    • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.