Anmeldung einer Zwangsbestattung | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

Anmeldung einer Zwangsbestattung

  • Leistungsbeschreibung

    Verstirbt eine Person, die keine Angehörigen (Hinterbliebenen) hat, welche sich um die Bestattung kümmern, und fühlt sich auch sonst niemand verantwortlich sich um die Bestattung zu kümmern, veranlasst die örtliche Ordnungsbehörde die Bestattung der Person.


An wen muss ich mich wenden?

Nach den Bestimmungen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) ist die allgemeine Ordnungsbehörde zuständig, in deren Dienstbezirk die zu schützenden Interessen gefährdet oder verletzt werden. Geht es um die ordnungsbehördliche Anordnung einer Bestattung, ist dies dort der Fall, wo sich der bestattungspflichtige Leichnam zum Zeitpunkt befindet, in dem die ordnungsbehördliche Maßnahme erforderlich wird. Dies ist in aller Regel der Sterbeort.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende