Beschlussvorlage - 2022/StadtS059

Betreff

Versagen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zu einem Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung; Bauvorhaben: Errichtung von zwei einseitigen, beleuchteten und freistehenden Werbeanlagen für wechselnden Plakatanschlag; Monzinger Straße 2, Flur 7, Nr. 1609/657

Körperschaft

Stadt Bad Sobernheim

Beratungsfolge

TerminGremiumZuständigBeschlussAbstimmung
Di., 19. Juli 2022 18:00 UhrStadtrat Bad SobernheimbeschließendBeschluss - Top 7